Öffentliche Zustellung
Kann ein Schreiben nicht zugestellt werden, weil der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und auch nicht ermittelt werden kann und auch die Zustellung an eine Vertretung oder eine bevollmächtigte Person nicht möglich ist, kann die Steuerverwaltung das Schreiben durch eine öffentliche Bekanntmachung zustellen (§ 10 Verwaltungszustellungsgesetz).
Nachfolgende Verwaltungsakte bzw. Dokumente werden öffentlich bekannt gegeben:
Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler für Sanaz Edalatkhah, Bad Godesberg, Annaberger Str. 199, 53175 Bonn
Aushang seit 27.03.2026
Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler für Tobias Schmickler, unbekannt ins Ausland, 00000verzogen
Aushang seit 27.03.2026
Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler für Anke Sabine Fesenmeyer, Kessenicher Str. 240, 53129 Bonn
Aushang seit 27.03.2026
Finanzamt Bad Neuenahr-Ahrweiler für Anke Sabine Fesenmeyer, Kessenicher Str. 240, 53129 Bonn
Aushang seit 27.03.2026